„Happy Birthday“ – Geburtstagslied & -ständchen

Jeder kennt das Geburtstagslied „Happy Birthday“. Alle Jahre wieder erklingt das Ständchen, wenn sich das Alter eines Jeden jährt. Was ursprünglich in den USA startete, ist mittlerweile weltweit bekannt und in viele Sprachen übersetzt. In Deutschland wird auch gerne „Zum Geburtstag viel Glück“ stattdessen als Text gesungen.

Nur wenige kennen den Ursprung des Liedes. Gehören Sie dazu? Dann lassen Sie sich überraschen, denn anders als viele denken, ist es kein lizenzfreies/urheberfreies Volkslied.
Das Liedchen wurde ursprünglich von zwei Kindergärtnerinnen aus Louisville (Kentucky) geschrieben – Mildred J.Hill und Patty Smith Hill, die Endes des 19. Jahrhunderts bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts lebten. 1893 wurde das Ständchen zum ersten Mal veröffentlicht. Allerdings wurde der uns bekannte Text erst ca. 30 Jahre später im Jahre 1924 von Robert C. Coleman hinzugefügt, was zu einer Klage der Familie Hill gegen Coleman führte, da dies ohne Absprache erfolgte. Die Hills gewannen die Klage und damit auch die sämtliche Urheberrechte.

Ende der 80er Jahre (1989) verkauften Hills ihre Rechte an Warner und übertrugen somit sämtliche von da an eingehenden Einnahmen durch das Geburtstagslied an das Unternehmen. Da das Urheberrecht gebunden ist an den Zeitpunkt des Ablebens des jeweiligen Autors, sind die Einnahmen von Warner bis zum Jahre 2016 geschützt, da Patty Smith Hill 1946 verstarb. Geistiges Eigentum ist noch 70 Jahre nach Ableben rechtlich geschützt. Wer sich also an einer neuen Version vom Klassiker „Happy Birthday“ versuchen will, kann das nach Ablauf des Urheberschutzes lizenzfrei tun.